Allgemeine Geschäftsbe­din­gungen des Behandlungs­vertrages zwischen Ihnen und der Gesundheits- und Athletikzentrum GmbH

Vor Behandlungsbeginn

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin / vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie unsere Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z. B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie uns dies sofort mit.


Gesetzlich Versicherte

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht ein besonderes Vertragsverhältnis dadurch, dass wir den Patienten im Auftrage und auf Kosten der Krankenkasse behandeln.

Damit haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Rahmenbedingungen für diesen Behandlungsauftrag auch unter finanziellen Gesichtspunkten vorzugeben.

Für die Versorgung mit Heilmitteln, zu denen u. a. physiotherapeutische Leistungen gehören, sind so besondere Regelungen erlassen worden, die per Gesetz im Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V), in Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Leistungserbringer und in der Heilmittelrichtlinie (HMR) festgelegt sind.

Diese reglementieren das gesamte Verfahren der Verordnung, Erbringung und Abrechnung von Heilmitteln und sind sowohl für die verordnenden Ärzte als auch für uns verbindlich.

Insbesondere wurde ein Heilmittelkatalog (HMK) festgelegt, in dem Erkrankungen und Verletzungen bestimmten Indikationsgruppen („Schlüssel“) zugeordnet werden.

Für diese Indikationsschlüssel sind jeweils einzelne oder mögliche Kombinationen von zugelassenen therapeutischen Maßnahmen aufgeführt sowie Vorgaben zu:

- maximaler Zahl der Behandlungen für das einzelne Rezept und für den gesamten Behandlungs“fall“

- maximaler Zahl der (Folge-)Verordnungen

- Fristen bis zum Behandlungsbeginn: 28 Tage

- Behandlungsunterbrechungen: 14 Tage

- Behandlungsfrequenz

enthalten.

Außerdem ist genau festgelegt, welche Angaben ein Rezept enthalten muss, damit es von der Krankenkasse zur Abrechnung akzeptiert wird.

Der Arzt ist in jedem Fall an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden und wir zu dessen Kontrolle verpflichtet. Darum haben Sie bitte Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dies nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss, um die den HMR entsprechenden Eintragungen vornehmen oder ändern zu lassen, die auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden müssen, damit die GKV das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

 

Privat Versicherte

Anders als in der GKV gehen Privatpatienten einen direkten Behandlungsvertrag mit uns als Leistungserbringer ein, aus dem sich nach den Regelungen des Vertragsrechts ein unmittelbarer Honoraranspruch des Leistungserbringers gegenüber dem Patienten ergibt – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe dieser ggf. einen Erstattungsanspruch gegenüber seiner privaten Krankenversicherung (PKV) geltend machen kann.

Somit ist auch für die Zahlungsfrist die gesetzliche Regelung bindend und nicht der Termin einer eventuellen Erstattung durch die PKV maßgebend.

Verordnungen für Privatpatienten sind an keine festen Vorgaben wie die HMR in der GKV gebunden, allerdings existieren auch bei PKVen einschränkende Tarifbedingungen sowie erstattungsfähige Heilmittel und Listen mit Erstattungshöchstsätzen.

Bitte erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer PKV.

 

§ 1 Behandlungsvertrag

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen Ihnen (Patient) und uns (Getics) ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser ist von beiden Seiten einzuhalten.

 

§ 2 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, E-Mail oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Sie kommen zur Behandlung in unser Zentrum, oder bei verordneten Hausbesuchen wir zu Ihnen nach Hause. Unser Zentrum wird nach einem Bestellsystem geführt. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

 

§ 3 Ausfallentschädigung

Nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine können wir Ihnen mit einer Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den mit Ihrer Krankenkasse für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätze. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesem Falle angerechnet.

Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt

Kürzung der Behandlungszeit oder Verspätungen aus privaten Gründen durch Sie begründen keine Nachleistungspflicht durch uns.

Wird durch uns ein Termin abgesagt, erhalten Sie einen entsprechenden Ersatztermin.

 

§ 4 Fälligkeit oder Vergütung

Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind und über 18 Jahre, sind Leistungen der Physiotherapie bei der GKV mit 10% zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10 € pro Rezept an (§ 32 SGB V und § 61 SGB V)

Diese Rezeptgebühren sind spätestens zur vorletzten Behandlung fällig.

Ihre Zuzahlungsbefreiung weisen Sie uns bitte nach.

Versicherte der PK erhalten von uns nach Abschluss der Behandlungen eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb der gültigen Frist begleichen.

 

§ 5 Dokumentation

Als Physiotherapeuten sind wir gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum von der Getics  Gesundheits- und Athletikzentrum GmbH. Wir können allerdings von Dritten (Arzt, Krankenkasse) um Einsicht gebeten werden. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation in unserem Zentrum und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

 

§ 6 Datenschutz und Datenübermittlung

Ihre Daten werden von uns datenschutzrechtlich verwaltet.

Alle Informationen, die Sie uns als Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben

Sie erklären sich einverstanden, dass die Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle, die factomat, Rezeptabrechnungszentrum Köln, erfolgt.

 

§ 7 Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart

Stand 01.01.2021