Allgemeine Geschäfts­bedin­gungen (AGB) Fitness der Gesundheits- und Athletik­zentrum GmbH

AGB für Mitgliedsverträge, Stand 01.01.2021

§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der Gesundheits- und Athletikzentrum GmbH (im Folgenden: Getics) angebotenen Leistungen (z. B. Kurse, Eigentraining in unseren Räumen, digitales Angebot) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft bei Getics, die das Mitglied berechtigt, Dienste zu nutzen, die Getics sowohl physisch als auch digital bereitstellt.

Workouts, Übungen, Diäten, Ernährungsgewohnheiten und ähnliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds. Getics oder die Partner von Getics sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Unfälle, Krankheiten, Todesfälle oder andere Folgen, die sich aus der Nutzung der Getics-Räumlichkeiten, im Freien oder digital erbrachten Dienstleistungen durch das Mitglied ergeben können. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, alle Ratschläge, Aufforderungen und Anweisungen mit einem Arzt oder einem anderen Experten zu überprüfen, bevor sie befolgt oder umgesetzt werden. Das Mitglied ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es über das Wissen, die Technologie, die Ausrüstung, die körperlichen Fähigkeiten und andere Bedingungen verfügt, die für die Durchführung von Workouts, Übungen oder anderen Anweisungen erforderlich sind. Das Mitglied ist auch verpflichtet, Getics von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Getics aufgrund der Nutzung der von Getics bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen können.

 

§2 Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen Getics und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

 

§3 Benachrichtigungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, Getics im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.

 

§4 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist wöchentlich/monatlich zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. eines jeden Monats durch das SEPA-Lastschriftmandat und/oder vertragsgemäß durch den Arbeitgeber zu zahlen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

 

§5 Nutzungszeiten des Zentrums
Die Nutzung des Zentrums ist nur während der regulären Öffnungszeiten möglich. Diese sind ausgehangen und einsehbar. Die Nutzung des Schwimmbades ist nur während der öffentlichen Schwimmzeiten möglich und richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich Getics vor.

Eventuelle Sonderkonditionen für die Nutzung weiterer Anlagen, wie z. B. des Bades gegen einen Aufpreis können variieren und sich jederzeit im Umfang, Preis sowie Dauer bzw. Zeit der Nutzung ändern, ohne dass ein Anspruch für unsere Mitglieder daraus erwächst.

Folgende Sonderkonditionen treffen in den nachfolgendenden Studios zu:

Flingern: Der Check-in im Studio ist vor der Badnutzung erforderlich. Die Nutzung des HallenFreizeitBades ist an die Öffnungszeiten von Getics geknüpft. Vor der Nutzung der Schwimmhallen ist ein Check-in im Studio erforderlich.

 

§6 Verhaltensregeln
Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten von Getics für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar.

 

§7 Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind in allen Studios von Getics strikt verboten.

 

§8 Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte ist ein Wertgegenstand, dessen Verlust Getics gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.

 

§9 Beitragszahlungen per SEPA
Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandat erfolgen zum wöchentlich/1. des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet Getics dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. Getics behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied verpflichtet, der Getics über die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.

 

§10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf www.getics.de zu finden ist und im Zentrum ausliegt.

 

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Adalbert Piontek  und unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar datenschutz@getics.de.

Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, D-40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, poststelle@ldi.nrw.de

Dem Mitglied stehen gegenüber der Getics – Gesundheits- und Athletikzentrum GmbH, Flinger Broich 91a, D-40235 Düsseldorf folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten herauszuverlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

§11 Datenverlust und Unterbrechung
Getics ist unter keinen Umständen für ein Mitglied verantwortlich oder entschädigt es für verlorene Daten. Die Haftung von Getics gegenüber dem Mitglied ist auf Schäden beschränkt, die durch die Absicht von Getics verursacht wurden. Sofern Getics nicht vorsätzlich gehandelt hat, haftet Getics nicht für

a) Verluste, Schäden oder andere Konsequenzen, die ein Mitglied aufgrund von verzögerten, zerstörten oder verzerrten Daten, Unterbrechungen, nicht zugestellten Daten, falsch gelieferten Daten oder ähnlichen Ereignissen betreffen können. oder

b) Konsequenzen, die einem Mitglied widerfahren könnten, wenn eine andere Person oder ein anderes Mitglied – wissentlich oder unwissentlich – Zugang zu den Datenressourcen einer Person erhält und die Übertragung von Informationen stört oder behindert.

Ein Mitglied ist auch verpflichtet, Getics von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die ein anderes Mitglied oder ein Dritter gegen Getics aufgrund der Nutzung der von Getics bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen kann.

 

§12 Rechte an Inhalten und Daten
Getics besitzt das Recht an allen Inhalten der (digitalen) Dienste und das Mitglied verpflichtet sich, das Material nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des Dienstes zu verwenden. Jegliche Verbreitung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts des Dienstes ist untersagt und kann zu Schadensersatzansprüchen gegen das Mitglied wegen finanzieller Verluste und anderer daraus resultierender Kosten führen. Der in diesem Absatz genannte Inhalt umfasst unter anderem Quellcode, immaterielle Vermögenswerte, Übungen, Workouts, Videos, Bilder, Grafiken, Logos, Texte und Programmstrukturen. Das Mitglied stellt Actic auch von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verstoßes des Mitglieds gegen das Verbot in diesem Absatz gegen Actic geltend machen.

 

§13 Andere Inhalte im (digitalen) Dienst
Getics übernimmt keine Verantwortung für das, was von anderen Mitgliedern in Foren, Blogs und anderswo geschrieben wird. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, keine Inhalte in dem Dienst zu speichern oder zu veröffentlichen, die gegen Gesetze, Vorschriften, Urheberrechte verstoßen oder auf andere Weise nicht frei veröffentlicht oder verwendet werden können. Das Mitglied verpflichtet sich, Getics von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Veröffentlichung oder Verwendung dieses Materials durch das Mitglied ergeben.

 

§14 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Getics ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

§15 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist Getics berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.